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   OVG Saarland, 20.10.1999 - 9 R 24/98   

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OVG Saarland, 20.10.1999 - 9 R 24/98 (https://dejure.org/1999,16091)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.10.1999 - 9 R 24/98 (https://dejure.org/1999,16091)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 9 R 24/98 (https://dejure.org/1999,16091)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 L 2068/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; ADC; Asyl; Asylantragsteller;

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung der anderen Obergerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7. 1998 - A 6 S 669/97 - OVG Rh.-Pf., Urt. v. 13.12.1995 - 11 A 13385/95.OVG - OVG NW, Urt. v. 24.4. 1998 - 1 A 1399/97.A - OVG Saarlouis, Urt. v. 20.10.1999 - 9 R 24/98 -).

    Aufgrund dieser eher vagen Aussagen in den aktuellen Erkenntnismitteln und der schon oben dargelegten Tatsache, dass in China die Rechtsanwendung von Region zu Region unterschiedlich ist und auch innerhalb der Region wieder von der Einstellung des betreffenden Funktionärs, aber auch von der Stellung des betroffenen Paares abhängt, kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin bei Rückkehr nach China mit einer Zwangssterilisation konfrontiert werden kann, andererseits kann dies insoweit aber nicht mit dem für eine ernstzunehmende Gefahr notwendige Wahrscheinlichkeitsgrad aus den Erkenntnismitteln abgeleitet werden (ebenso OVG Saarlouis, Urt. v. 20. Oktober 1999 - 9 R 24/98 - a. A.: OVG NW, Urt. v. 24. April 1998 - 1 A 1399/97.A -. Das OVG NW lässt offen, ob eine verbindlich für ganz China angeordnete Pflicht zur Zwangssterilisation zu § 53 AuslG führt, stellt vielmehr darauf ab, dass die Ungewissheit für den Einzelnen, ob ihm nun Sterilisation droht oder nicht, eine erniedrigende Situation darstellt.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2002 - A 6 S 150/01

    China: keine Verfolgung tibetischer Volkszugehöriger

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteile vom 29.4.1998, a.a.O. und vom 13.11.1998, - A 6 S 518/97 - im Ergebnis ebenso: OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2000, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.2001 - 9 Q 10/01 - und Urteile vom 20.10.1999 - 9 R 24/98 - und vom 19.5.1999, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 26.6.2001 - 10 A 10362/01 - und vom 25.1.2000, a.a.O.; OVG Sachsen, Urteil vom 27.7.1995 - A 4 S 15/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.3.1997 - 1 A 1142/97.A -, Urteil vom 24.4.1998, a.a.O. und Beschluss vom 5.2.2001, a.a.O. und Bay.VGH, Beschluss vom 9.8.1995 - 2 BA 95 32963 -) die Einschätzung vertreten, dass chinesischen Staatsangehörigen wegen - einfacher - illegaler Ausreise nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
  • VG Frankfurt/Main, 04.09.2000 - 4 E 30037/97
    Abgesehen davon, stellen die in der Volksrepublik China betriebene Familienplanungspolitik und die dazu vorgesehenen Sanktionen und Maßnahmen gegen die Betroffenen keine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG dar (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 20.10.1999 - Az.: 9 R 24/98, - Seite 11 ff.).

    Das Gericht legt seiner Einschätzung insbesondere das Urteil des OVG Saarlouis vom 20.10.1999 (Az.: 9 R 24/98) zugrunde sowie die auch für diese Entscheidung maßgebliche Stellungnahme des Prof. Dr. S an das VG Leipzig vom 25.03.1999 (zu Az.: A 4 K 31532/96).

  • VG Freiburg, 12.03.2014 - A 6 K 1868/12

    Flüchtlingsanerkennung China; Verstoß gegen Familienplanungspolitik; schwarze

    Aus anderen Auskünften ergibt sich auch nur, dass Auslandsrückkehrer nur dann keine Sanktionen wegen Verstößen gegen die Geburtenkontrollpolitik befürchten müssen, wenn - anders als im vorliegenden Fall der Mutter des Klägers als abgelehnter Asylbewerberin ohne Ausbildung und Berufstätigkeit in Deutschland - an ihrer Rückkehr wegen ihrer Ausbildung und Wirtschaftskraft ein Interesse des chinesischen Staates besteht, bzw. eine Wiedereinreise nach China Frauen nur im schwangeren Zustand erlauben, wenn das andere Kind permanent im Ausland lebt (OVG Saarland, U. v. 20.10.1999 - 9 R 24/98 - UA S. 29 unter Verweis auf Scharping, Auskunft v. 25.3.1999 an VG Leipzig; ferner ai, Auskunft v. 4.6.2002 an VG Köln und Auskunft v. 21.4.2011 an VG Trier, sowie Scharping, Auskunft v. 28.10.1999 an VG Leipzig; siehe auch Australian Refugee Review Tribunal, Auskunft v. 18.11.2010 - CHN37751 - S. 1, 2 - Asylmagazin 12/2012 - unter www.asyl.net und unter www.ecoi.net -, wonach Auslandschinesen nur bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland bzw. nur dann nicht, wenn sie im Ausland studiert haben, unter die Ein-Kind-Regelung fallen, also zwei Kinder haben dürfen, wonach aber nicht eindeutig klar sei, dass dies auch für einzelne nicht-eheliche unerlaubte "Schwarzkinder" gelte; zu einer tatsächlich durchgeführten Zwangssterilisierung einer aus dem Ausland in die Provinz Fujian mit zwei Kindern zurückkehrenden Chinesin im Jahr 2010 - siehe ai- Auskunft v. 15.1.2014 an VG Arnsberg).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - 15 A 1139/97

    Voraussetzungen des Vorliegens des ausländerrechtlichen Anspruchs eines in der

    OVG NRW, Urteil vom 24. April 1998 - 1 A 1399/97.A -, S. 7 f.; ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19. September 2000 - 11 L 2068/00 -, S. 25 f.; OVG Saarlouis, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 9 R 24/98 -, S. 11 ff.; Baden-Württembergischer VGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - A 6 S 669/97 -, S. 13 ff.
  • VG Arnsberg, 31.01.2013 - 5 K 1565/11
    Januar 2004 - 15 A 4373/02.A - sowie v o m 28. J a ­ nuar 2004 - 1 5 A 512/03.A - O V G des Saarlandes, Urteil v o m 20. Ok­ tober 1999 - 9 R 24/98 - (juris); Niedersächsisches O V G , Urteil v o m 19. September 2000 - 11 L 2068/00 - Quris).
  • VG Arnsberg, 07.02.2019 - 5 K 8558/17
    Januar 2004 - 15 A 4373/02.A - sowie vom 28. Januar 2004 - 15 A 512/03.A - und vom 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A - OVG des Saarlandes, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 9 R 24/98 - Niedersächsi­ sches OVG, Urteil vom 19. September 2000 - 11 L 2068/00 -.
  • VG Freiburg, 12.03.2014 - A 6 K 730/12

    Flüchtlingsanerkennung einer chinesischen Mutter zweier nichtehelicher Kinder

    Aus anderen Auskünften ergibt sich auch nur, dass Auslandsrückkehrer nur dann keine Sanktionen wegen Verstößen gegen die Geburtenkontrollpolitik befürchten müssen, wenn - anders als im vorliegenden Fall der Klägerin und der Vaters ihrer Söhne als abgelehnte Asylbewerber ohne Ausbildung und Berufstätigkeit in Deutschland - an ihrer Rückkehr wegen ihrer Ausbildung und Wirtschaftskraft ein Interesse des chinesischen Staates besteht, bzw. dass eine Wiedereinreise nach China Frauen nur im schwangeren Zustand erlaubt wird, wenn das andere Kind permanent im Ausland lebt (OVG Saarland, U. v. 20.10.1999 - 9 R 24/98 - UA S. 29 unter Verweis auf Scharping, Auskunft v. 25.3.1999 an VG Leipzig; ferner ai, Auskunft v. 4.6.2002 an VG Köln und Auskunft v. 21.4.2011 an VG Trier, sowie Scharping, Auskunft v. 28.10.1999 an VG Leipzig; siehe auch Australian Refugee Review Tribunal, Auskunft v. 18.11.2010 - CHN37751 - S. 1, 2 - Asylmagazin 12/2012 - unter www.asyl.net und unter www.ecoi.net -, wonach Auslandschinesen nur bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland bzw. nur dann nicht, wenn sie im Ausland studiert haben, unter die Ein-Kind-Regelung fallen, also zwei Kinder haben dürfen, wonach aber nicht eindeutig klar sei, dass dies auch für einzelne nicht-eheliche unerlaubte "Schwarzkinder" gelte; zu einer tatsächlich durchgeführten Zwangssterilisierung einer aus dem Ausland in die Provinz Fujian mit zwei Kindern zurückkehrenden Chinesin im Jahr 2010 - siehe ai- Auskunft v. 15.1.2014 an VG Arnsberg).
  • VG Arnsberg, 03.11.2005 - 5 K 1483/04
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. März 2004 - 15 A 1047/00.A - und Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - 15 A 512/03.A - sowie vom 21. Januar 2004 - 15 A 4373/02.A - OVG des Saarlandes, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 9 R 24/98 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19. September 2000 - 11 L 2068/00 -.
  • VG Freiburg, 27.07.2012 - A 6 K 1563/10
    Würde die Klägerin mithin heute in dem gem. § 77 Abs. 1 S. 1 AsylVfG für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in ihrem schwangeren Zustand nach China zurückkehren, (Flugverbote der Luftlinien für Schwanger gelten in der Rege! erst ab der 35. Schwangerschaftswoche, also nicht für die sich ca. in der 24. Schwangerschaftswoche befindende Klägerin), und zwar nicht als Auslandsrückkehrerin, an deren Rückkehr wegen ihrer Ausbildung bzw. Wirtschaftskraft ein Interesse des chinesischen Staates besteht (siehe zu diesem Differenzierungskriterium der Geburtenkontrollbehörden gegenüber Auslandsrückkehrern, ai, Auskunft vom 21.4.2011 an VG Trier), und würde sie mithin ihr zweites Kind in China bekommen, also nicht in Deutschland aufwachsen lassen, wo es den chinesischen Staat nichts kostet, so liefe sie nicht nur Gefahr, als Schwangere ohne weiteres von den Grenzkontrollbehörden, anders als bei ihrer ersten Rückschiebung, erkannt zu werden, sondern auch entweder in der Heimatprovinz Fujian, bzw. in Shanxi den dortigen rigorosen Methoden der Geburtenkontrollpolitik unterworfen zu werden, denen sie sich, anders als seinerzeit noch bei der ersten Schwangerschaft nicht mehr entziehen könnte (vgl. zu der Gefahr von Zwangssterilisation oder Abtreibung bei der Rückkehr einer Chinesin, deren ungenehmigte und nicht abgebrochene Schwangerschaft sich erst nach Rückkehr aus dem Ausland in China realisiert, OVG Saarl., Urt. v. 20.10.1999 - 9 R 24/98, UAS. 29 unter Verweis auf Scharping, Auskunft vom 25.3.1999 an VG Leipzig; siehe auch ai, Auskunft vom 4.6.2002 an VG Köln, wonach die Provinz Fujian - also die Heimatprovinz der Klägerin - nach der dort geltenden Geburtenregelungen lediglich eine Wiedereinreise zuvor im Ausland lebender Frauen im schwangeren Zustand erlauben, allerdings ein weiteres Kind nur erlauben, wenn die Frau bei der Einreise bereits schwanger war und das einzige Kind permanent im Ausland lebt; siehe auch Scharping, Auskunft vom 28.10.1999 an VG Leipzig, wonach nur Chinesinnen, die längere Zeit im Ausland ihren Lebensmittelpunkt und dort auch ihre beiden Kinder geboren haben, keiner Sterilisierungsforderung ausgesetzt würden, allerdings eine wirksame Verhütungspraxis für die Zukunft nachweisen müssten).
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